Kann man als Selbstständiger gesetzlich versichert sein?

Selbstständig und gesetzlich versichert: Wer freiwillig in die GKV darf, was sie 2026 mindestens und höchstens kostet und wann Krankengeld fließt.

kann man als selbstständiger gesetzlich versichert sein

Kann man als Selbstständiger gesetzlich versichert sein? Ja, in den meisten Fällen als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, und für viele Freelancer ist das die solidere Wahl. Entscheidend sind drei Dinge: ob du die Vorversicherungszeit erfüllst, wie dein Beitrag aus dem Gewinn berechnet wird und ob du Krankengeld brauchst. Dieser Beitrag rechnet alle drei Punkte mit den Werten für 2026 durch.

Gesetzlich versichert als Selbstständiger: So funktioniert die freiwillige Versicherung

Angestellte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, solange ihr Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Mit dem Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit endet diese Pflicht. Du musst dich aber weiter versichern, denn in Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Die Wahl lautet dann: freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Der einfachste Weg in die GKV ist, gar nicht erst herauszufallen. Wer bisher gesetzlich versichert war, wird nach dem Ende der Pflichtversicherung automatisch als freiwilliges Mitglied weitergeführt, die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V. Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse austreten, wenn du nachweislich anderweitig versichert bist. Tust du nichts, bleibst du drin.

Wer neu in die GKV möchte, braucht eine Vorversicherungszeit nach § 9 SGB V: mindestens zwölf Monate ununterbrochen direkt vor dem Ausscheiden oder 24 Monate in den letzten fünf Jahren. Der Beitrittsantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Wer diese Frist verpasst, hat es deutlich schwerer.

Besonders für Künstler und Publizisten gibt es eine Sonderregel: Sie sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert und zahlen nur etwa die Hälfte des Beitrags selbst. Für Texterinnen, Designer und Journalistinnen lohnt sich die Prüfung, ob die eigene Tätigkeit darunter fällt.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zur nebenberuflichen Selbstständigkeit. Wer angestellt ist und nebenher Aufträge annimmt, bleibt über den Arbeitgeber pflichtversichert, solange die Selbstständigkeit nach Zeitaufwand und Einkommen nicht überwiegt. Der Gewinn aus der Nebentätigkeit wird dann nicht verbeitragt. Wie du diese Einnahmen sauber kalkulierst und abrechnest, steht in unserem Beitrag Business als Freelancer: Kalkulation, Verträge und Rechnungen.

Beitragsberechnung 2026: Was die gesetzliche Krankenversicherung kostet

Die Frage, wie viel eine gesetzliche Krankenversicherung kostet, hängt bei Selbstständigen am Einkommen. Anders als bei Angestellten zahlst du den Beitrag allein, es gibt keinen Arbeitgeberanteil.

Grundlage ist dein gesamtes Einkommen, das zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Das ist in erster Linie der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit laut Einkommensteuerbescheid, nicht der Umsatz. Hinzu kommen weitere Einnahmen wie Mieteinkünfte und Kapitalerträge. Gerade der letzte Punkt überrascht viele: Zinsen und Dividenden aus der Rücklage erhöhen als freiwillig Versicherter deinen Beitrag, sofern du unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst.

Seit 2018 läuft die Berechnung in zwei Schritten (§ 240 Abs. 4a SGB V). Die Kasse setzt zunächst einen vorläufigen Beitrag auf Basis deines letzten Steuerbescheids fest. Sobald der Bescheid für das betreffende Jahr vorliegt, rechnet sie endgültig ab und fordert nach oder erstattet. Das solltest du in deiner Liquiditätsplanung berücksichtigen.

Die Beitragssätze und Grenzen für 2026

Die folgenden Werte gelten nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und den Festlegungen des Bundesgesundheitsministeriums für 2026. Prüfe sie vor einer Entscheidung bei deiner Kasse, denn der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

GrößeWert 2026
Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr)
Mindestbemessungsgrundlage1.318,33 Euro im Monat
allgemeiner Beitragssatz (mit Krankengeld)14,6 %
ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld)14,0 %
durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %
Pflegeversicherung3,6 %, kinderlos ab 23 Jahren 4,2 %

Rechenbeispiel: Krankenkassenbeitrag berechnen

Jana arbeitet als freiberufliche UX-Designerin, ist 34, kinderlos und hatte im letzten Steuerbescheid einen Gewinn von 48.000 Euro, also 4.000 Euro im Monat. Sie wählt den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeld, ihre Kasse erhebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

PostenRechnungBetrag pro Monat
Krankenversicherung4.000 € × 17,5 %700,00 €
Pflegeversicherung4.000 € × 4,2 %168,00 €
Summe868,00 €

Das sind 10.416 Euro im Jahr, also mehr als ein Fünftel ihres Gewinns. Diese Zahl gehört in jede Tagessatzkalkulation. Wer seine laufenden Kosten für das operative Geschäft durchplant, sollte die Krankenversicherung als festen Monatsposten führen und nicht als Restgröße.

Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung: Mindestbeitrag und Höchstbeitrag

Nach unten und oben ist der Beitrag gedeckelt. Das macht die GKV für Selbstständige in beide Richtungen kalkulierbar.

Der Mindestbeitrag für Selbstständige ergibt sich aus der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro. Auch wer in einem schwachen Gründungsjahr fast nichts verdient, zahlt mindestens auf diesen Betrag. Mit allgemeinem Beitragssatz, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung für Kinderlose sind das rund 286 Euro im Monat (230,71 Euro Kranken- plus 55,37 Euro Pflegeversicherung).

Der Höchstbeitrag in der GKV greift ab der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Alles darüber bleibt beitragsfrei. Für Kinderlose mit Krankengeldanspruch ergibt das rund 1.261 Euro im Monat (1.017,19 Euro Kranken- plus 244,13 Euro Pflegeversicherung). Ob du 70.000 oder 200.000 Euro Gewinn machst, ändert daran nichts.

Szenario (kinderlos, mit Krankengeld)Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat
Mindestbeitragca. 286 €
48.000 € Gewinn im Jahrca. 868 €
ab 69.750 € Gewinn im Jahrca. 1.261 €

Eine Faustregel daraus: Unterhalb der Bemessungsgrenze zahlst du gut 21 Prozent deines Gewinns, darüber sinkt der Anteil mit jedem zusätzlichen Euro. Beim Mindestbeitrag ist es umgekehrt, wer sehr wenig verdient, zahlt anteilig viel.

GKV oder PKV: Wann sich die gesetzliche Kasse für Selbstständige lohnt

Wer selbstständig ist, bekommt früher oder später ein Angebot für eine private Krankenversicherung. Der Einstiegsbeitrag für junge, gesunde Menschen wirkt oft günstig. Der Vergleich trägt aber nur, wenn du ihn über 20 oder 30 Jahre denkst.

KriteriumGKV (freiwillig)PKV
BeitragsbasisEinkommenAlter, Gesundheitszustand, Tarif
FamilieEhepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen in der Regel beitragsfrei mitversichertjede Person mit eigenem Beitrag
schwaches JahrBeitrag sinkt mit dem Gewinn, bis zum MindestbeitragBeitrag bleibt gleich
Rückkehr–ab 55 praktisch ausgeschlossen

Für einen soliden Krankenversicherungsschutz für Selbstständige zählt vor allem der letzte Punkt. Nach § 6 Abs. 3a SGB V ist die Rückkehr in die GKV ab 55 Jahren in aller Regel versperrt, wenn du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst. Unter 55 gelingt sie meist nur über eine versicherungspflichtige Anstellung mit einem Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer einmal in die PKV wechselt, trifft also eine Entscheidung, die sich kaum zurücknehmen lässt.

Selbstständig und gesetzlich versichert zu bleiben, lohnt sich daher besonders, wenn du Kinder hast oder planst, wenn dein Einkommen schwankt oder wenn du nicht sicher bist, ob du dauerhaft selbstständig bleibst. Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt: Wer später wieder eine Festanstellung sucht, wechselt dann einfach in die Pflichtversicherung zurück. Wie du einen solchen Wechsel sauber vorbereitest, beschreibt unser Beitrag zum professionellen Jobwechsel und zur Kündigung.

Die PKV kann sich rechnen, wenn du dauerhaft deutlich über der Bemessungsgrenze verdienst, keine Familie mitversichern musst und gesund einsteigst. Einen Wechsel solltest du aber nie auf Basis eines Vertriebsgesprächs entscheiden, sondern mit einer unabhängigen Beratung und einer Beitragsprognose für das Rentenalter.

Die Entscheidung für die PKV ist für Selbstständige keine Tarifwahl, sondern eine Entscheidung für Jahrzehnte. Der Rückweg in die GKV ist ab 55 in aller Regel zu.

Zusatzleistungen und Wahltarife: Krankengeld ab dem 43. Tag

Angestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach zahlt die Kasse Krankengeld. Als Selbstständige hast du keinen Arbeitgeber. Wer krank ist, verdient nichts, und die Fixkosten laufen weiter.

In der GKV hast du zwei Möglichkeiten. Mit der Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent statt der ermäßigten 14,0 Prozent und erhältst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe von 70 Prozent deines beitragspflichtigen Einkommens. Der Aufschlag beträgt 0,6 Prozentpunkte, bei 4.000 Euro Bemessung also 24 Euro im Monat.

Daneben bieten die Kassen einen Wahltarif Krankengeld nach § 53 Abs. 6 SGB V an, mit dem das Krankengeld früher einsetzt, etwa ab dem 15. oder 22. Tag. Die Bedingungen und Preise legt jede Kasse selbst fest. Die Seiten zu Selbstständigen bei AOK und TK geben einen guten ersten Überblick, sie sind aber Angebote einzelner Kassen und ersetzen keinen Vergleich. Beachte, dass du an einen Wahltarif in der Regel drei Jahre gebunden bist.

Für die ersten sechs Wochen brauchst du eine Rücklage. Eine Faustregel aus meiner eigenen Praxis: zwei Monatsausgaben auf einem separaten Konto, nur für Krankheit. Wenn du mit Kunden über verschobene Termine sprechen musst, hilft eine klare, professionelle Kommunikation als Freelancer, damit ein Ausfall nicht zum Vertrauensverlust wird.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Einzelfragen, etwa zur Einstufung als haupt- oder nebenberuflich oder zu einem geplanten Wechsel in die PKV, wende dich an deine Krankenkasse, eine unabhängige Versicherungsberatung oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.

Häufige Fragen (FAQ)

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