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Patent versäumt: Haftung für Server-Fail! 12/09/11

Berufsalltag für den selbstständigen IT-Experten: Für eine Kanzlei strukturiert er deren IT neu.


Berufsalltag für den selbstständigen IT-Experten: Für eine Kanzlei strukturiert er deren IT neu. Doch dann passiert ein typischer Fail: Wegen einer Fehlkonfiguration auf dem Server kommen wichtige Mails nicht bei den Anwälten an und prompt wird eine Frist verpasst. Ein finanzieller Schaden in Höhe von 7.000 Euro, für den die Kanzlei den freiberuflichen IT-Experten in Haftung nimmt. Warum er am Ende nicht auf diesen Kosten sitzen bleibt und was das mit der Absicherung „echter“ Vermögensschäden in der IT-Berufshaftpflicht zu tun hat, erklärt Fachautor und Versicherungsmakler Ralph Günther (exali GmbH).

Exchange-Server nicht ordnungsgemäß eingerichtet: Mails kommen nicht an
Der ganze Schadenfall: Von einer deutschen Patentanwaltskanzlei hatte der freiberufliche IT-Experte den Auftrag, deren gesamte IT neu zu planen und zu strukturieren. Dazu installierte er drei neue Server und migrierte sämtliche alten Daten in die neuen Systeme.

Auf einem dieser neuen Server passierte jedoch ein Fail: Wegen einer Fehlkonfiguration konnten E-Mails nur noch von einer Domain problemlos abgeholt und an die Postfächer der Anwälte weitergeleitet werden. Bei der zweiten Domain der Kanzlei funktionierte das nicht mehr. Das Resultat: Mails, die an diese Domain versandt worden waren, wurden lediglich an zwei von insgesamt 25 am Standort verwendeten Postfächern weitergeleitet.

Es braucht nicht viel Fantasie um sich vorstellen zu können, wie der Fall weiterging: Es passierte, was passieren musste. Denn durch den Fail bei der Abholung der Mails (von der zweiten Domain), kamen wichtige Nachrichten nicht bei den Anwälten an – und prompt konnte die Frist für eine Patenanmeldung nicht eingehalten werden.

Frist für Patenanmeldung verpasst – finanzieller Schaden in Höhe von rund 7.000 Euro
Die Verantwortlichen der Patentanwaltskanzlei waren darüber natürlich wenig erfreut. Denn sie hatten dadurch nicht nur einen Auftrag verpasst, sondern mussten ihren Mandanten nun erklären, warum die Frist für die Patenanmeldung nicht eingehalten werden konnte, sich um die Wiedereinsetzung des Verfahrens bemühen, die Rechtslage erneut prüfen, und, und, und…

Ein Aufwand, der die Patenanwälte unzählige Stunden an Extra-Arbeit kostete – die sie dem freiberuflichen IT-Experten am Ende in Höhe von 7.000 Euro in Rechnung stellten.

IT-Berufshaftpflichtversicherer übernimmt Schadenskosten
7.000 Euro Schadenkosten – eine Summe, die für den selbstständigen IT-Experten unter Umständen existenzbedrohend sein kann. Und ein echter Schadenfall, der zeigt: Wenn Fehler im Berufsalltag passieren, schützt eine bedarfsgerechte IT-Haftpflicht, damit der IT-Experte nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt.

So auch in diesem Fall: Der IT-Experte meldete den Schaden seiner IT-Berufshaftpflicht und die Schadenspezialisten des Versicherers übernahmen. Am Ende wurden durch die IT-Berufshaftpflicht rund 5.500 Euro des Schadens abgedeckt. Der Selbstbehalt des IT-Dienstleisters lag bei 1.500 Euro.

IT-Berufshaftpflicht muss „echte“ Vermögensschäden abdecken
Was dem IT-Experten passiert ist, ist kein Einzelfall: Fehler bei der Konfiguration eines Servers sind ein typischer Schaden im IT-Berufsalltag – genauso wie Datenlöschungen, Datenblockaden, Beratungsfehler, Rechtsverletzungen oder die Übermittlung von Viren bei einem Update.

Versicherungstechnisch handelt es sich bei solchen Schäden um sogenannte „echte“ Vermögensschäden. Darunter werden Schäden verstanden, die weder Sach- noch Personenschaden sind. Das zeigt: Das Risiko von freiberuflichen IT-Experten, ihrem Auftraggeber durch einen Fail einen „echten“ Vermögensschäden zuzufügen, ist im IT-Bereich deutlich höher, als dass es zu einem Sach- oder einem Personenschaden kommt. Eine bedarfsgerechte und zeitgemäße IT-Berufshaftpflicht muss deshalb unbedingt „echte“ Vermögensschäden abdecken – sonst bleibt der IT-Experte auf seinen Kosten sitzen.

Doch Vorsicht: Viele IT-Berufshaftpflichtversicherungen bieten lediglich Schutz vor sogenannten „unechten“ Vermögensschäden. So werden im Versicherungsjargon Folgeschäden bezeichnet, die aus einem Personen- oder einem Sachschaden resultieren (z.B. ein finanzieller Schaden durch Datenverlust, weil bei einem Geschäftstermin der Laptop versehentlich heruntergestoßen wurde). Im Fall des IT-Experten hätte eine Versicherung, die ausschließlich unechte Vermögensschäden absichert, das Fail auf dem Exchange -Server nicht abgedeckt.

Tipp: Versicherungsbedingungen der IT-Berufshaftpflicht genau durchlesen
Mein Tipp: Zwischen Vermögensschäden und Vermögensschäden gibt es einen großen Unterschied. Wer sich als freiberuflicher IT-Experte umfassend versichern will, sollte deshalb die Versicherungsbedingungen seiner IT-Berufshaftpflicht genau lesen und sich von einem Experten beraten lassen.

Denn oft werden in den Versicherungsbedingungen keine Begriffe wie „echte“ und „unechte“ Vermögensschäden genannt. Stattdessen unterscheiden viele Berufshaftpflichtversicherer etwa zwischen „EDV-Vermögensschäden“, allgemeinen Vermögensschäden oder Betriebsunterbrechungen durch EDV-Vermögensschäden, die sie unter Umständen mit deutlich niedrigeren Beträgen (sogenannte Sublimite) abdecken.

Weitere Informationen
Die IT-Experten-Haftpflicht für freelancermap-User im Fokus!

(Bild: Copyright by Fotolia 20778027)

© Copyright bei Ralph Günther

Ralph Guenther

Über den Autor

Ralph Günther schrieb 10 Artikel auf Freelancerwissen.

Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer der exali GmbH, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Der Fachwirt für Finanzberatung IHK ist seit 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und besitzt langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von IT-Experten, Medienschaffenden sowie Consultants. Seit 2004 liegt sein Fokus auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit auf der Entwicklung branchenspezifischer Versicherungskonzepte, welche komplett online und in Echtzeit abgewickelt werden können. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Fachautor in Zeitschriften, Fach-Medien und Internet-Portalen an seine Zielgruppe weiter. Auf seinem Blog „Vermögensschaden: Versicherung neu denken“ beschäftigt er sich mit Haftungsthemen und Fallstricken in der Berufshaftpflicht, informiert über aktuelle Marktentwicklungen und beleuchtet praktische Schadenfälle.


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