IT-Risiken durch ACTA & Co.! (Teil II) 0
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IT-Risiken durch ACTA & Co.! (Teil II) 01/03/12

Nicht nur bei Aufträgen gilt es, sich vor Rechtsverletzungen in Acht zu nehmen. Auch wer eine eigene Website unterhält, sollte sich einiger Risiken bewusst sein.


  • FWissen: Viele Webworker erbringen nicht nur Dienstleistungen, sondern betreiben auch eigene Webseiten. Sichert die von Ihnen erwähnte Web-Haftpflicht diese Risiken ab?

Ralph Günther: Das von Ihnen angesprochene Risiko für Inhalte auf eigenen Webseiten oder Portalen wird versicherungstechnisch „Veröffentlichungsrisiko“ genannt. Mit der Web-Haftpflicht sind auch Ansprüche durch die Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte und Dienstleistungen versichert.

Wenn also ein SEO-Experte eigene Satellitenseiten zur Suchmaschinenoptimierung erstellt und sich dadurch z.B. eine Abmahnung einfängt, ist dies mitversichert.

  • FWissen: Wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn das Material auf Blogs und Homepages lange vor Abschluss der Haftpflicht veröffentlicht wurde?

Ralph Günther: Wenn den Versicherungsbedingungen die so genannte Schadenereignistheorie zu Grunde liegt, wie bei der von mir angesprochenen IT-Experten-Haftpflicht und Web-Haftpflicht, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung (Zeitpunkt der widerrechtlichen Veröffentlichung) an. Es zählt das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten unmittelbar herbeiführt. Das ist zum Beispiel der Zeitpunkt, zu dem der Dritte eine Abmahnung aufgrund einer Rechtsverletzung ausspricht und damit Kosten verbunden sind.

  • FWissen: Gibt es allgemein Klauseln in Versicherungsbedingungen, die für IT-Freiberufler in punkto Versicherungsschutz bei Rechtsverletzungen zur Falle werden können?

Ralph Günther: Da gibt es ein paar Stolperfallen, von denen ich gerne einige allgemeine Beispiele nenne:

  • Die Versicherungssumme wird für Rechtsverletzungen in den Bedingungen speziell reduziert – z.B. auf 50.000 Euro. Im Versicherungsjargon spricht man dann von einem Sublimit.
  • Der Versicherer versichert keine grob fahrlässigen Rechtsverletzungen.
  • Der Versicherer macht den Versicherungsschutz von einer vorherigen Prüfung durch geeignete Fachkräfte (z.B. Anwälte) abhängig.
  • Es werden nur Rechtsverletzungen versichert, die vor deutschen Gerichten verhandelt werden, oder auf der Verletzung deutschen Rechts beruhen. Problematisch, da sich Rechtsverletzungen gerade im Internetzeitalter nicht lokal begrenzen lassen.
  • FWissen: Können Sie kurz skizzieren, wie die Schadenabwicklung z.B. bei einer Abmahnung abläuft?

Ralph Günther: Jeder Fall ist natürlich etwas anders, daher muss ich Ihre Frage allgemein beantworten. Zunächst einmal prüft der Versicherer in der Regel, ob die Abmahnung prinzipiell gerechtfertigt ist. Wie wir alle wissen, gibt es ja auch Abmahnungen als „reines Geschäftsmodell“. In diesem Fällen würde der Versicherer die nicht gerechtfertigte Abmahnung auf seine Kosten abwehren.

Ist die Abmahnung dem Grunde nach gerechtfertigt, prüft der Versicherer, ob z.B. der angesetzte Streitwert oder der angesetzte Schadenersatz beispielsweise für entgangene Lizenzkosten der Höhe nach angemessen sind. Gegebenenfalls verhandelt der Versicherer diese Punkte mit dem Abmahner bzw. dessen Rechtsanwälten.

Sollte der Versicherer für den Schadenfall noch weiter Unterstützung und Spezialwissen in etwa für eine komplizierte Markenrechtsverletzung benötigen, kann er auf ein internationales Expertennetzwerk von Anwälten und Sachverständigen zurück greifen.

Muss im Zusammenhang mit der Abmahnung auch eine Unterlassungserklärung abgeben werden, prüft der Haftpflichtversicherer z.B. auch, ob diese so vom Versicherungsnehmer abgegeben werden kann. Da das Internet ein „Gedächtnis“ hat, ist es häufig gar nicht so einfach, eine Verbreitung von Inhalten von heute auf morgen zu unterlassen.

Sind alle Punkte geklärt, werden Schadenersatzanspruch und Anwaltskosten vom Versicherer an den Anspruchsteller ausgezahlt, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • FWissen: Vielen Dank für das freundliche Gespräch!

Hier finden Sie Teil I des Interviews!

Hier klicken!

(Bild: © kebox – fotolia.com)

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Ralph Guenther

Über den Autor

Ralph Günther schrieb 12 Artikel auf Freelancerwissen.

Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer der exali GmbH, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Der Fachwirt für Finanzberatung IHK ist seit 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und besitzt langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von IT-Experten, Medienschaffenden sowie Consultants. Seit 2004 liegt sein Fokus auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit auf der Entwicklung branchenspezifischer Versicherungskonzepte, welche komplett online und in Echtzeit abgewickelt werden können. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Fachautor in Zeitschriften, Fach-Medien und Internet-Portalen an seine Zielgruppe weiter. Auf seinem Blog „Vermögensschaden: Versicherung neu denken“ beschäftigt er sich mit Haftungsthemen und Fallstricken in der Berufshaftpflicht, informiert über aktuelle Marktentwicklungen und beleuchtet praktische Schadenfälle.


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