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IT-Risiken durch ACTA & Co.! (Teil I) 28/02/12

Auch wenn SOPA, PIPA und ACTA vorerst vom Tisch sind: die Unsicherheit ist geblieben. Zumindest ist klar: In Zukunft wird es wohl einige rechtliche Grauzonen mehr für alle geben.


Es brodelt in der Online-Welt. Mehr als 100.000 Demonstranten gingen erst kürzlich in Deutschland auf Straße, um ein Zeichen gegen das umstrittene Anti-Conterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu setzen. Internet-Giganten wie Wikipedia und Google legten sich selbst aus Protest gegen die geplanten Gesetzesvorlagen SOPA und PIPA lahm. Und unter Experten wird über die rechtskonforme Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie diskutiert. Eine Mischung, die mit den Querelen um Pinterest für einen erneuten Höhepunkt in der Diskussion um Urheberrecht und Rechtsverletzungen im Netz gesorgt hat.

Freelancer Wissen hat anlässlich dessen mit Ralph Günther über das Thema Berufshaftpflicht für Freiberufler im IT-, Medien- und Web-Bereich gesprochen. Der Gründer des Versicherungsportals exali ist Experte für die Absicherung von Vermögensschäden – und damit auch von Rechtsverletzungen.

  • FWissen: Können sich IT-Freiberufler wie Webworker, SEO-Experten, IT-Consultants, Programmierer & Co. generell gegen Rechtsverletzungen absichern?

Ralph Günther: Ja, das ist heutzutage durchaus möglich und auch finanzierbar. Aber lassen Sie mich kurz ausholen: Versicherungstechnisch handelt es sich bei Rechtsverletzungen um so genannte reine Vermögensschäden.

Wenn Sie z.B. ein Bild auf Ihrer Webseite verwenden und dazu nicht die nötigen Lizenzrechte erworben haben, entsteht dem Rechteinhaber des Bildes (z.B. dem Fotografen) ein finanzieller Nachteil (nicht enthaltene Vergütung für die Bildlizenz) – sprich ein „reiner“ Vermögensschaden.

Eine branchenspezifische Vermögensschadenversicherung wie z.B. die Sondertarife der IT-Experten-Haftpflicht und Web-Haftpflicht sichern umfänglich vor Rechtsverletzungen ab.

  • FWissen: Können Sie das noch etwas konkretisieren und ein paar versicherte Rechtsverletzungen nennen?

Ralph Günther: Gerne. Versichert sind zum Beispiel die Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Markenrechten, Lizenzrechten und natürlich auch Datenschutzverstöße.

  • FWissen: Verstehe, aber sichert eine IT-Experten-Haftpflicht oder Web-Haftpflicht auch die Kosten von Abmahnungen mit Unterlassungen und Schadenersatzforderungen ab?

Ralph Günther: Ja, eine Abmahnung ist die übliche Reaktion z.B. auf eine Urheberrechtsverletzung. Dann fordert die Gegenseite – etwa bei einem wiederrechtlich verwendeten Bild – dies in Zukunft zu Unterlassen (Unterlassungserklärung) und Schadenersatz für die entgangenen Lizenzgebühren. Und nicht zu vergessen, die rechtlichen Kosten für die Abmahnung.

Wie ich in der Frage zuvor bereits ausgeführt hatte, sind Rechtsverletzungen (in unserem Beispiel die Abmahnung aufgrund der Urheberrechtsverletzung) versichert und natürlich auch damit in Zusammenhang stehende Kosten.

  • FWissen: Bleiben wir kurz bei den Kosten. Können Sie unseren Bloglesern sagen, welche Kosten die Versicherer in so einem Fall übernehmen?

Ralph Günther: Prinzipiell sind das Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten. Und damit es keine Missverständnisse gibt: Zusätzlich zu diesen Kosten wird natürlich auch der berechtigte Schadenersatz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

  • FWissen: Gilt dieser Versicherungsschutz auch, wenn die Rechtsverletzung vom IT-Freiberufler grob fahrlässig begangen wurde?

Ralph Günther: Ja, bei den von mir erwähnten Versicherungskonzepten ist das der Fall. Das bedeutet: Eine Rechtsverletzung ist auch versichert, wenn der Selbständige oder Freiberufler die im Geschäftsverkehr erforderliche Sorgfaltspflicht im besonders hohem Maße außer Acht gelassen hat.

Ich möchte an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass nicht jeder Versicherer die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Hier lohnt es sich einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen oder dezidiert nachzufragen.

In der zweiten Hälfte des Interviews steht Ralph Günther u.a. Rede und Antwort dazu, auf welche Stolperklauseln man bei Abschluss einer Haftpflicht gegen Rechtsverletzungen achten sollte, und wie die Schadensregulierung bei Abmahnung ablaufen kann.

Softwarehouse.de
(Bild: © mapoli-photo – fotolia.com)

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Ralph Guenther

Über den Autor

Ralph Günther schrieb 12 Artikel auf Freelancerwissen.

Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer der exali GmbH, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Der Fachwirt für Finanzberatung IHK ist seit 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und besitzt langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von IT-Experten, Medienschaffenden sowie Consultants. Seit 2004 liegt sein Fokus auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit auf der Entwicklung branchenspezifischer Versicherungskonzepte, welche komplett online und in Echtzeit abgewickelt werden können. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Fachautor in Zeitschriften, Fach-Medien und Internet-Portalen an seine Zielgruppe weiter. Auf seinem Blog „Vermögensschaden: Versicherung neu denken“ beschäftigt er sich mit Haftungsthemen und Fallstricken in der Berufshaftpflicht, informiert über aktuelle Marktentwicklungen und beleuchtet praktische Schadenfälle.


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