Cookie-Richtlinie: Neue Haftungsrisiken! (Teil II) 0
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Cookie-Richtlinie: Neue Haftungsrisiken! (Teil II) 03/02/12

In punkto Versicherungsschutz sind nicht alle Berufshaftpflicht-Angebote gleichermaßen geeignet. Vergleichen ist deshalb ein Muss!


Berufshaftpflicht muss Rechtsverletzungen absichern!

Wenn es um Themen wie Datenschutz und Facebook-Like-Button, Google Analytics und die rechtlich einwandfreie Umsetzung der Cookie-Richtlinie geht, stehen auch immer die Risiken von Rechtsverletzungen, Abmahnungen und Schadenersatzforderungen im Raum.

Eine wichtige Leistung einer geeigneten Berufshaftpflicht ist daher der sehr umfassende Schutz bei Rechtsverletzungen wie etwa der Verletzung von

  • Urheberrechten
  • Persönlichkeitsrechten,
  • Namensrechten,
  • Markenrechten,
  • Wettbewerbsrechten und
  • Lizenzrechten.

Darüber hinaus sollten auch die versehentliche Weitergabe vertraulicher Informationen, die Übermittlung von Viren sowie Ansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte oder Dienstleistungen (so genanntes Veröffentlichungsrisiko) abgedeckt sein.

Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit!

In der Praxis sind die genannten Punkte jedoch leider nicht Usus. Viele Versicherer versuchen, den Schutz im Fall von Rechtverletzungen durch kleine „Hintertürchen“ in den Bedingungen einzuschränken. So schließen sie etwa Rechtverletzungen vom Versicherungsschutz aus, die „grob fahrlässig“ verursacht wurden. Oder sie bieten lediglich reduzierte Versicherungssummen bei Rechtsverletzungen (versicherungstechnisch Sublimite).

Manche Versicherer machen den Schutz bei Rechtsverletzungen sogar von einer vorherigen rechtlichen Prüfung durch geeignete Fachkräfte (z.B. Anwälte) abhängig. In wieweit diese Auflagen im Tagesgeschäft umgesetzt werden können, muss jeder für sich selbst beantworten. Als kleine Hilfestellung möchte ich kurz zwei kritische Klauseln zitieren:

  • „Versicherungsschutz besteht nur, sofern der Versicherungsnehmer nachweislich vorab eine entsprechende Recherche durch geeignete Fachkräfte durchgeführt hat.“
  • „Ausgeschlossen sind Schäden, soweit sie auf grober Fahrlässigkeit beruhen.“

Vermeiden: Erprobungs- oder Stand der Technik-Klauseln!

Als zusätzliche Stolperfallen für freiberufliche IT-Experten und Webworker können sich zudem die sogenannten „Erprobungsklauseln“ bzw. „Stand der Technik -Klauseln“ herausstellen. Diese Klauseln schließen Schadenfälle kategorisch aus, die durch „nicht ausreichende Erprobung“ oder nicht angemessene bzw. nicht dem Stand der Technik entsprechende Programmtests entstanden sind.

Im New Media Business, im Bereich IT und IT Security kann man sicherlich trefflich streiten, was unter dem „Stand der Technik“ bzw. der Einhaltung desselbigen zu verstehen ist – vor allem, da die IT einem rasanten technischen Fortschritt unterliegt. Solche Klauseln – gut versteckt im Dschungel der Bedingungen – eröffnen dem Versicherer einen erheblichen Interpretationsspielraum und Rückzugsmöglichkeiten. Das kann der Berufshaftpflicht gefährlich werden.

Zum Schluss noch zwei konkrete Beispiele für derartige Klauseln:

  • „Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Sach- und Vermögensschäden durch Produkte und Leistungen, deren Verwendung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht nach dem Stand der Technik oder in sonstiger Weise ausrechend erprobt waren.“
  • „Nicht versichert sind (…) Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte und Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend – z. B. nicht dem Stand der Technik gemäß oder bei Software ohne übliche und angemessene Programmtests oder in sonstiger Weise – erprobt waren.“

Hier finden Sie Teil I des Beitrags!

Softwarehouse.de
(Bild: © Falko Matte – fotolia.com)

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Ralph Guenther

Über den Autor

Ralph Günther schrieb 10 Artikel auf Freelancerwissen.

Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer der exali GmbH, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Der Fachwirt für Finanzberatung IHK ist seit 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und besitzt langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von IT-Experten, Medienschaffenden sowie Consultants. Seit 2004 liegt sein Fokus auf der Absicherung von Vermögensschäden – und damit auf der Entwicklung branchenspezifischer Versicherungskonzepte, welche komplett online und in Echtzeit abgewickelt werden können. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Fachautor in Zeitschriften, Fach-Medien und Internet-Portalen an seine Zielgruppe weiter. Auf seinem Blog „Vermögensschaden: Versicherung neu denken“ beschäftigt er sich mit Haftungsthemen und Fallstricken in der Berufshaftpflicht, informiert über aktuelle Marktentwicklungen und beleuchtet praktische Schadenfälle.


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