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Verbindungsdaten illegal gespeichert! 19/06/12

Laut einer Erhebung des AK Vorrat der Bundesnetzagentur speichern deutsche Mobilfunkprovider unrechtmäßig Kommunikationsdaten ihrer Kunden.


Hierzu zählen Informationen zur genutzten Funkzelle sowie Daten zu Verbindungen und Standorten. Solche Daten werden bei diversen deutschen Anbietern unerlaubterweise über einen längeren Zeitraum hinweg gespeichert:

  • Vodafone: 210 Tage
  • The Phonehouse Telecom: 120 Tage
  • Drillisch/SIMply: 92 Tage
  • E-Plus: 80 Tage
  • Telekom: 30 Tage

Auf eine Anzeige des AK Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2011 hin gab die Telekom an, die Daten zum Nachvollzug möglicher Einsprüche gegen Rechnungen zu benötigen. Diesen Einwand wies die Bundesnetzagentur mit der Begründung ab, dass beispielsweise die Speicherung von Standortdaten nur im Falle eines standortabhängigen Tarifs gestattet sei (vgl. Homezone-Angebote). Diese Regelung werde derzeit nicht befolgt, kritisiert der AK Vorrat die Branche.

Darüber hinaus protokollieren die Betreiber, zu welchem Zeitpunkt eine Person von jemandem angerufen wird, auch wenn für eingehende Anrufe keine Gebühren anfallen und damit eine Absicherung gegen Rechnungseinsprüche nicht notwendig ist. Sogar im Rahmen von Flatrate-Verträgen werden Gesprächsdaten sowie SMS-Versand gespeichert. Eine sofortige Löschung, wie sie die Telekom anbietet, finde nicht statt, sondern nehme drei bis sieben Tage in Anspruch. Nicht abrechnungsrelevante Verkehrsdaten seien laut Bundesnetzagentur jedoch grundsätzlich umgehend zu löschen.

Der AK Vorrat arbeitet derzeit an einem Leitfaden, der konkrete und verbindliche Regelungen zum Umgang der Anbieter mit Kommunikationsdaten repräsentieren soll. Bedingungen und Dauer für die Speicherung von Daten sollen u.a. hierin festgelegt werden. Handy-Nutzern empfiehlt der AK Vorrat die Einsichtnahme in die Übersicht der Speicherdauer aller Anbieter, um ggfs. zu einem entsprechend datenschutzfreundlichen Provider zu wechseln. Darüber hinaus bestehe die Option, dem Anbieter die Kommunikationsprotokollierung per Unterlassungsklage zu verbieten.

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(Quelle: www.zdnet.de)

(Bild: © inspi – fotolia.com)

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