Der Suchriese beantragt die Abweisung einer Sammelklage von Autoren, da diese keinen finanziellen Schaden belegen könnten.
Hintergrund: Seit 2004 hat Google im Rahmen seines Google Books-Projekts bereits über 20 Mio. Titel digitalisiert, um Auszüge daraus öffentlich online zugänglich zu machen. Da der Konzern sich aus eigener Sicht an das Fair Use-Prinzip hält, kümmerte er sich bislang nicht um Digitalisierungsgenehmigungen für vergriffene, jedoch weiterhin urheberrechtlich geschützte Titel. 2011 hätte es durch eine Vergleichregelung mit dem Namen „Google Books Settlement“ zu einer Einigung zwischen Google und den Autoren kommen sollen, doch wies das Gericht den Entwurf ab. Die folgenden Einigungsversuch waren allesamt erfolglos.
Ende Mai wurde eine Sammelklage der Autoren gegen Google gerichtlich zugelassen. Seinen Antrag auf deren Abweisung begründet Google mit mehreren Argumenten. So käme es weder durch die bei Google Books gezeigten Auszüge noch durch den Katalog zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Autoren. Vielmehr würden Google Books-User bei der Suche unterstützt, so dass sie Titel und Bücher zum Kauf erst auffänden, wovon schließlich auch die Autoren Nutzen hätten. Darüber hinaus sei das Informationsangebot von öffentlichem Interesse, weil viele der gescannten Inhalte anderenfalls nicht zugänglich seien.
Da es in den Augen Googles den Autoren bisher an jeglichen Beweisen für etwaige finanzielle Beeinträchtigungen mangele, verlangt Google die Abweisung der Sammelklage. Eine andere, wohl eher gewagte Begründung für die Forderung nach Klageabweisung, wonach zwischen den Autoren ein Interessenskonflikt bezüglich Google Books bestünde, hatte das Gericht nicht gelten lassen. Google hatte angeführt, dass – im Gegensatz zu den Klägern – zahlreiche Autoren das Digitalisierungs-Projekt sehr wohl begrüßten und schätzten.
(Quelle: www.zdnet.de)
(Bild: © inacio pires – fotolia.com)
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