Frankreichs oberstes Gericht hat Google dazu verurteilt, zur erschwerten Auffindung illegaler Inhalte Filesharing-Begriffe herauszufiltern.
Dementsprechend, so das Magazin Torrent Freak, soll es Google untersagt sein, Sucheingaben automatisch mit Keywords wie „Megaupload“, „Torrent“ oder „Rapidshare“ zu vervollständigen. Treibende Kraft hinter der Klage gegen Google ist der französische Musikindustrie- bzw. Verwertungsverband SNEP (Syndicat National de l’Édition Phonographique). Einer seiner Hauptvorwürfe besteht darin, dass Google automatisch die Namen von Künstlern mit den genannten Filesharing-Begriffen in Verbindung bringe. Dies geht auf Googles Standard-Technik zurück, die Autovervollständigung nach der Häufigkeit bestimmter Nutzereingaben auszurichten.
Damit leiste Google mangels entsprechender Filterungen indirekte Schützenhilfe bei Urheberrechtsverletzungen. Auch wenn Google nach Ansicht des Gerichts nicht verantwortlich für etwaige Straftaten in dieser Richtung sei,sei der Suchriese dennoch in der Pflicht, durch die Filterung den öffentlichen Zugriff auf die illegalen Inhalte zu erschweren. Das Gericht stützt sich hierbei auf den einschlägigen Artikel 336-2 im französischen Urheberrechtsgesetz, der eine Filterung zur Wahrung der Rechte der Urheber von Medieninhalten gestattet. Derselbe Artikel dient auch als Grundlage für Forderungen nach Netzsperren für illegale Streaming-Dienste.
Der Rechtsstreit zwischen SNEP und Google läuft bereits seit Jahresbeginn 2010. Bisher hatte SNEP in niedrigeren Instanzen bereits zwei Niederlagen einstecken müssen, doch nun hat der Kassationshof entschieden, dass eine solche Filterung ein adäquates Mittel zur Einschränkung von Urheberrechtsverletzungen darstellt. Google geht gegen dieses Urteil in Berufung, so dass im Anschluss an dieses Berufungsverfahren ein endgültiges Urteil zu erwarten ist.
(Quelle: www.golem.de)
(Bild: © MacX – fotolia.com)
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